Aktuelles:
14.03.2023: Aktualisierungen:
Pressemitteilung zur Gemeinderatssitzung vom
01.03.2023 hinzugefügt.
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03.03.2023: Aktualisierungen:
Info zur Überreichung des Zuwendungsbescheid auf der Seite zum Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt.
Siehe unter
"Breitband 2021".
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02.01.2023: Aktualisierungen:
Abfuhrkalender des AWV-Nordschwaben
für das Jahr 2023 aktualisiert.
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16.12.2022: Zweckverband zur Wasserversorgung der
Glöttgruppe
Erfassung von Wasserzählerständen
Sehr
geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in
Kürze werden wir die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren für Wasser und
Abwasser erstellen.
Dazu
ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich.
Jeder
Hauseigentümer erhält die nächsten Tage ein persönliches Anschreiben über die
Ablesung der Wasserzähler und anschließende Online-Meldung an die
Verwaltungsgemeinschaft.
Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Online-Meldung
-
über die Internetseite
www.holzheim.de
finden Sie unter Menüpunkt Bürgerinformation das
Bürgerserviceportal.
Im
Menü „Bürgerservice“, unter dem Stichwort „Wasserzählerablesung“
öffnet sich das entsprechende Online-Formular.
-
oder über Ihr mobiles Gerät per QR-Code.
Folgen Sie den Anweisungen des Portals und geben Sie zunächst ihre Stammdaten
an. Tragen Sie anschließend ihre Zählernummer und ihren Zählerstand ein. Diese
entnehmen Sie ihrem Wasserzähler (beispielhaftes Bild siehe unten).
Sollten mehrere Zähler vorhanden sein, (z.B. Zwischenzähler für Gartenwasser),
teilen Sie auch diese Zählerstände mit der entsprechenden Zählernummer mit.
Die
abgelesenen Zählerstände melden Sie ab sofort bis spätestens Freitag, 06.
Januar 2023.
Sollte uns bis dahin keine Rückmeldung vorliegen, wird der Wasserverbrauch
geschätzt.
Wem
eine Online-Meldung nicht möglich ist, kann den Zählerstand nach wie vor bei der
Verwaltungsgemeinschaft Holzheim unter Tel. 09075/9509-18, Frau Brenner oder
09075/9509-19, Herrn Hab, melden. Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter finden
Sie auf Ihrem persönlichen Anschreiben.
Es
kommen dieses Jahr keine Ableser vor Ort.
Wir
bitten Sie, dieses Verfahren zu nutzen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Hinweis:
Die
Zählernummer ist entweder oben unter dem Deckel, auf dem Messring oder auf dem
Glas zu erkennen. Darunter steht der Zählerstand (ohne Komma). Die Drehzeiger
bzw. Nachkommastellen (rote Zahlen) bitte nicht ablesen!
Zweckverband Glöttgruppe
Käßmeyer
Verbandsvorsitzender
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09.12.2022: Zweckverband zur Wasserversorgung der
Glöttgruppe:
Alle Brunnen des
Zweckverbandes Glöttgruppe wieder in Betrieb
Aufgrund eines
Verkehrsunfalls auf der Staatsstraße zwischen Weisingen und der Einmündung nach
Glött im Sommer diesen Jahres mussten aus Sicherheitsgründen die Flachbrunnen
des Zweckverbandes
Glöttgruppe außer Betrieb genommen werden. Für die Wasserabnehmer in unserem
Verbandsgebiet
bedeutete dies zum Teil starke Einschränkungen.
Inzwischen sind nun umfangreiche Baumaßnahmen und eine Leitungserneuerung im
Wasserschutzgebiet
abgeschlossen. Mehrere Wasserproben haben jetzt auch bestätigt, dass es durch
den Unfall und die daraus
resultierenden Maßnahmen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wasserqualität
gekommen ist. Deshalb
wurden in der letzten Woche alle Brunnen des Zweckverbandes Glöttgruppe in
Betrieb genommen.
Wir freuen uns, dass wir damit wieder die Versorgungssicherheit in unserem
Verbandsgebiet vollumfänglich
in gewohnt guter Qualität sicherstellen können.
Wir möchten uns bei
allen Wasserabnehmern bedanken, die durch ihre Wassereinsparungen mitgeholfen
haben,
die Trinkwasserversorgung aufrechtzuerhalten.
Ihr
Zweckverband Glöttgruppe
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03.12.2022: Aktualisierungen:
Gebührensatzung für Kinderkrippe &
Kindergarten aktualsiert.
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16.11.2022: Aktualisierungen:
Veranstaltungen für 2022/2023 aktualisiert.
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07.10.2022: Aktualisierungen:
Ergebnisse des Auswahlverfahrens auf der Seite zum Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt.
Siehe unter
"Breitband 2021".
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18.07.2022: Zweckverband Glöttgruppe
Aufgrund eines Unfalls und einem möglicherweise damit zusammenhängenden
Austritt von wassergefährdenden Stoffen, wurde vorsorglich - bis zur endgültigen
Klärung des Sachverhaltes - die Wasserförderung des Zweckverbands Glöttgruppe
eingeschränkt.
Damit im Hinblick auf die sommerlichen Temperaturen die Trinkwasserversorgung
gewährleistet bleibt, wird dringend gebeten Wasser sparsam zu verwenden.
Auf eine nicht zwingend notwendige Wasserverwendung sollte unbedingt
verzichtet
werden. Insbesondere wird gebeten die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen
von Pools o.ä. zu unterlassen.
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07.07.2022: Ferienprogramm 2022
Nachfolgend finden Sie das Ferienprogramm der Gemeinde Glött für 2022:
Ferienprogramm Glött 2022
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15.06.2022: Aktualisierungen:
Neue Erzieherin der Kinderkrippe hinzugefügt.
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14.06.2022: Aktualisierungen:
Pressemitteilung zur
Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 hinzugefügt.
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27.04.2022: Aktualisierungen:
Veranstaltungen der Gemeinde Glött und deren
Verein für 2022 aktualisiert.
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21.03.2021: Aktualisierungen:
Ergebnisse der Markterkundung auf der Seite zum Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt.
Siehe unter
"Breitband 2021".
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28.12.2020: Aktualisierungen:
Der Abfuhrkalender des AWV-Nordschwaben wurde aktualisiert.
Die Gemeinde Glött wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr
2022!!
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14.07.2021: Ferienprogramm 2021
Nachfolgend finden Sie das Ferienprogramm der Gemeinde Glött für 2021:
Ferienprogramm Glött 2021
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28.04.2021: Verwaltungsgemeinschaft Holzheim:
Hinweis
Die bisherige Corona-Zutrittsregelung für das Rathaus bleibt weiterhin bestehen:
-
Zutritt
nur mit vorheriger Terminvereinbarung
-
FFP2-Maske ist zwingend zu tragen
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für
diese notwendigen Maßnahmen.
Terminvereinbarung unter: Tel. 09075/95090.
Simon Peter
Gemeinschaftsvorsitzender
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02.04.2021: Aktualisierungen:
Neue Seiten "Tourismus" eingefügt. Darin gibt es
Infos zu Übernachtungsmöglichkeiten in Glött sowie zu
Freizeitaktivitäten rund um Glött. Sowie Seite zur
Lourdesgrotte unter der Rubrik "Sehenswürdigkeiten"
eingefügt.
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02.03.2021: Aktualisierungen:
Neue Seite zur Markterkundung des Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt.
Siehe unter
"Breitband 2021".
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31.12.2020: Aktualisierungen:
Der Abfuhrkalender des AWV-Nordschwaben wurde aktualisiert. Außerdem die
Gebührensatzung
für den Kindergarten und die Kinderkrippe.
Die Gemeinde Glött wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr
2021!!
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16.10.2020: Corona - Ampel / Bayern:

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14.07.2020: Ferienprogramm 2020
Nachfolgend finden Sie das Ferienprogramm der Gemeinde Glött für 2020:
Ferienprogramm Glött 2020
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01.01.2020: Gutes neues Jahr 2020
Die Gemeinde Glött wünscht allen ein gutes neues Jahr 2020!
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01.01.2020: Abfuhrtermine des AWV-Nordschwaben
akutaliesiert
Der aktuelle Abfuhrkalender 2020 des AWV-Nordschwaben ist online.
Link
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20.12.2019: Veranstaltungen für 2019/20 ergänzt
Der aktuelle Veranstaltungskalender für 2019 und 2020 ist online.
Link
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19.12.2019: Ergebnisse Markterkundung Breitband
2019 veröffentlicht
Das Ergebnis der Markterkundung zum Breitbandausbau 2019 ist online.
Link
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23.11.2018: Veranstaltungen für 2018/19 ergänzt
Der aktuelle Veranstaltungskalender für 2018 und 2019 ist online.
Link
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25.11.2017: Veranstaltungen für 2017/18 ergänzt
Der aktuelle Veranstaltungskalender für 2017 und 2018 ist online.
Link
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Änderungen beim Melderecht
Wohnungsgeberbescheinigung
Am 01. November 2015 tritt das neue
Bundesmeldegesetz in Kraft.
Zur Anmeldung einer Wohnung
beim Einwohnermeldeamt ist die Vorlage einer sogenannten
Wohnungsgeberbescheinigung Pflicht! Diese „Vermieterbescheinigung“ wird
eingeführt, um
Scheinwohnsitzen entgegenzuwirken.
Wohnungsgeber sind Vermieter oder
von ihnen Beauftragte (z.B. Wohnungsverwaltungen). Wird
eine Wohnung untervermietet, ist diese Bescheinigung vom Hauptmieter der Wohnung
auszustellen.
Künftig ist bei jedem Einzug und in
wenigen Fällen auch bei einem Auszug (Wegzug ins Ausland,
ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber
vorzulegen.
Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus! Sollte die meldepflichtige
Person in ein Eigenheim
ziehen, entfällt die Wohnungsgeberbescheinigung.
Ein Muster der Bescheinigung kann
beim Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
abgeholt werden. Zudem wird auf den Internetseiten der einzelnen Gemeinden ein
entsprechendes
Formular zum Download bereitgestellt.
Bei Fragen zum Thema
Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen Herr Dobry (09075 9509-17) gerne zur
Verfügung.
Wohnungsgeberbestaetigung.pdf
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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Glött
Hauptstraße 31, 89353 Glött
Tel.: 09075/225
Fax: 09075/701689
Email:
info@gloett.eu
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